Markenanmeldung

Wir melden Ihre Marke an: Kompetente, verständliche Beratung mit langjähriger Erfahrung durch Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz in Berlin Mitte.

  • Marke anmelden in Deutschland 
  • EU-Markenanmeldung
  • Internationale Markenanmeldung

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WARUM EINE MARKE ANMELDEN?

Mit Ihrer Marke können Sie sich von der Konkurrenz abgrenzen und jedem die unzulässige Benutzung Ihrer Marke verbieten.

Sie können Ihre Marke nicht nur für Namen, Abkürzungen (Wortmarke) und/oder Bilder (Bildmarke oder Wort-/Bildmarke) schützen lassen. Sie können Ihren Markenschutz bspw. auch für Formen einer Ware (Warenformmarke) oder die Farbe (Farbmarke) beantragen.

Die Anmeldung der Marke kann, je nach Bedarf, in Deutschland (beim DPMA), der EU (beim EUIPO/früher: HABM) oder weltweit (WIPO oder nationale Markenämter) erfolgen. Als Markeninhaber haben Sie das alleinige Recht, diesen Namen für Ihre eingetragenen Produkte und Dienstleistungen zu benutzen. Denjenigen, der Ihre Marke verletzt, können Sie abmahnen und/oder verklagen.

MARKENCHECK

Ist Ihre Marke noch zu haben? Bevor Sie ein Produkt unter einer bestimmten Marke auf den Markt bringen, sollten Sie zuvor eine Markenrecherche vom Markenanwalt durchführen lassen. Denn: viele Markenämter – darunter das deutsche – prüfen nicht, ob die zur Anmeldung eingereichte Marke in genau dieser oder ähnlicher Form schon existiert. Sollte „Ihre“ Marke jedoch schon registriert sein, droht ein Widerspruch gegen die Eintragung oder gar eine Abmahnung oder Klage.

Sie können im Markenregister des DPMA, der WIPO und des EUIPO schnell und einfach mit einem Identitätscheck prüfen, ob Ihre Marke noch zu haben ist.

Falls ja, empfiehlt sich anschließend oft noch eine Ähnlichkeitsrecherche (da Sie auch keinen Namen benutzen dürfen, der so ähnlich ist, wie der eines Konkurrenten). Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei Markenrecherchen und fragen Sie uns nach den (meist erschwinglichen) Preisen für eine solche Recherche!

MARKENPRÜFUNG

Wichtig: Nicht jede Marke wird vom Markenamt eingetragen. Beispielsweise werden Marken, die rein beschreibend sind, nicht eingetragen (etwa „Obst“ für einen Obstladen, „Süßigkeiten“ für einen Süßwarenladen, „Auto“ für einen Fahrzeughandel etc.). Auch werden etwa vulgäre Ausdrucke oder Staatsflaggen nicht als Marke ins Register eingetragen.

KOSTEN

Hier die wichtigsten Amtsgebühren für Ihre Markenanmeldung im Überblick:

  • Deutsches Patent und Markenamt: 290,00 € (Onlineanmeldung für Waren und Dienstleistungen in nicht mehr als drei Klassen)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO): 850,00 € (Onlineanmeldung für Waren und Dienstleistungen in einer Klasse), Gebühr für die zweite Klasse: 50,00 €, Gebühr für jede weitere Klasse ab der dritten: 150,00 €.
  • Internationales Markenamt (WIPO): 653,00 Schweizer Franken Grundgebühr plus Gebühren für das Deutsche Markenamt (über dieses wird die Internationale Registrierung beantragt / Gebühren: 180,00 €) sowie die Gebühren der einzelnen Länder. Mit dem Kostenrechner der WIPO können Sie die Amtsgebühren selbst errechnen. 
  • Darin nicht enthalten sind die Anwaltsgebühren bei Ihrem Anwalt für Markenrecht. Wir melden Ihre Marke an! Für Markenanmeldungen bieten wir günstige Pauschalpreise!

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