{"id":703,"date":"2017-01-01T10:09:00","date_gmt":"2017-01-01T10:09:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lanz-berlin.de\/?p=703"},"modified":"2023-01-03T16:51:12","modified_gmt":"2023-01-03T16:51:12","slug":"uebersicht-designanmeldung-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lanz-berlin.de\/de\/aktuelles-ratgeber\/uebersicht-designanmeldung-in-deutschland\/","title":{"rendered":"\u00dcbersicht: Designanmeldung in Deutschland"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis:70%\">\n<p>Was ist bei einer Designanmeldung in Deutschland zu beachten? Hier die wichtigsten Punkte im \u00dcberblick:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Was sch\u00fctzt ein Design?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Ihrem Design k\u00f6nnen Sie Form und Farbe von praktisch allen industriellen oder handwerklichen Produkten sch\u00fctzen. Beispiele: M\u00f6bel, K\u00fcchenger\u00e4te, Kleidung, Dekoration, Tapeten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Was sind die Voraussetzungen f\u00fcr den Schutz?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Design muss neu sein und eine gewisse \u201eEigenart\u201c haben. \u201eNeu\u201c bedeutet, dass Ihr Design den Fachkreisen noch nicht bekannt ist (Ausnahme: Neuheitsschonfrist s. u.). Eine gewisse Eigenart hat Ihr Design dann, wenn es sich von anderen Designs unterscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Schutz auch nach Ver\u00f6ffentlichung m\u00f6glich?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar muss Ihr Design neu \u2013 d. h. den Fachkreisen nicht bekannt \u2013 sein, es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie Ihr Design bis zu zw\u00f6lf Monaten vor der Anmeldung Ihres Designs ver\u00f6ffentlich hatten, gilt es dennoch bei der Anmeldung als neu (sog. \u201eNeuheitsschonfrist\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Designschutz schon vor Anmeldung m\u00f6glich<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Oft ist die Frage wichtig: wer hat das Design als erstes erschaffen? Sie oder Ihr Konkurrent? Sie k\u00f6nnen den Zeitrang Ihres Designs deshalb ggf. vorverlegen. Dies ist zum einen m\u00f6glich, wenn Sie Ihr&nbsp;<em>Design zuvor schon im Ausland angemeldet<\/em>&nbsp;hatten und noch keine sechs Monate seit der Anmeldung vergangen sind. Und zum anderen ggf. dann, wenn Sie Ihr Design vor weniger als sechs Monaten seit der Anmeldung&nbsp;<em>auf einer Messe ausgestellt hatten<\/em>. Diesen Ausstellungsschutz gibt es jedoch nur f\u00fcr ganz bestimmte Messen, die vom Bundesministerium f\u00fcr Justiz bestimmt werden (unter www.bundesanzeiger.de).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Welche Darstellungen einreichen?<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Anmeldung d\u00fcrfen bis zu zehn (am besten graphische) Darstellungen\/Skizzen Ihres Designs eingereicht werden. Ein dreidimensionales Design (z. B. Stuhl) sollte dabei am besten von allen sechs Seiten sowie aus einer perspektivischen Sicht abgebildet werden. Zum besseren r\u00e4umlichen Verst\u00e4ndnis des Produktes empfehlen sich Schraffuren (bspw. bei Kr\u00fcmmungen oder Glasfl\u00e4chen). Wenn Ihnen eine bestimmte Farbgebung Ihres Produktes wichtig ist, sollten die Darstellungen in Farbe eingereicht werden; andernfalls empfehlen sich schwarz-wei\u00df Darstellungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Keine Pr\u00fcfung der Neuheit oder Eigenart<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das Amt pr\u00fcft Ihr Design nicht auf seine Neuheit oder Eigenart. Diese Voraussetzungen werden erst im Streitfall vor einem Gericht oder vom Amt gepr\u00fcft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Schutzdauer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Designschutz gilt zun\u00e4chst f\u00fcr f\u00fcnf Jahre und kann jeweils nach Ablauf dieser Zeit wieder f\u00fcr f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert werden. Maximal k\u00f6nnen Sie f\u00fcr 25 Jahre Schutz beanspruchen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Kosten<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Design kostet bei einer Online-Anmeldung 60,00 \u20ac. Bei einer Online-Sammelanmeldung (bis zu 100 Design k\u00f6nnen in einer Anmeldung zusammengefasst werden) zahlen Sie f\u00fcr jedes \u00fcber die Erstanmeldung hinausgehende Design 6,00 \u20ac, mindestens jedoch 60,00 \u20ac.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Hierin sind die Anwaltsgeb\u00fchren nicht enthalten.<\/em>&nbsp;Designanmeldungen bieten wir zu g\u00fcnstigen Pauschalpreisen an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erfragen Sie unsere g\u00fcnstigen Pauschalpreise unverbindlich unter: 030 97002580<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Autorin: Rechtsanw\u00e4ltin Dr. Brigitte Lanz, LL.M.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist bei einer Designanmeldung in Deutschland zu beachten? Hier die wichtigsten Punkte im \u00dcberblick: 1. Was sch\u00fctzt ein Design?&nbsp; Mit Ihrem Design k\u00f6nnen Sie Form und Farbe von praktisch allen industriellen oder handwerklichen Produkten sch\u00fctzen. Beispiele: M\u00f6bel, K\u00fcchenger\u00e4te, Kleidung, Dekoration, Tapeten. 2. 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