Brexit und Markenrecht? EU-Recht gilt noch bis 31.12.2020

Was passiert nach dem Brexit eigentlich mit den Marken- und Designverfahren beim EUIPO? Die bisherigen Gesetze gelten nach dem Austritt noch bis zum 31.12.2020. Für die Anmelde-, Widerspruchs- und sonstigen Verfahren bleibt bis zu diesem Datum also erst einmal alles beim Alten.

Für alle Marken und Designs, die bis zum 01.01.2021 beim EUIPO registriert sind, werden dann automatisch und kostenlos britische, nationale Marken in das Register des britischen Markenamtes eingetragen – und zwar mit dem gleichen Anmeldedatum wie für die EU-Marke.

Für EU-Marken, die bis dahin zwar angemeldet, aber nicht registriert sind, kann innerhalb von neun Monaten eine (kostenpflichtige) nationale, britische Marke nachangemeldet werden. Für diese Nachanmeldung gilt dann der gleiche Anmeldetag wie für die EU-Marke.

Fazit: Wenn Sie dieses Jahr noch eine EU-Marke anmelden, die bis zum 31.12.2020 registriert wird, erhalten Sie zusätzlich ab Neujahr 2021 kostenlos eine britische Marke dazu.

Autorin: Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz, LL.M.