Brexit: Kostenlose britische Marke

Seit dem 01.01.2021 sind Sie automatisch Besitzer einer britischen Marke, wenn Sie zuvor EU-Markeninhaber waren.

Die britische Marke wurde vom britischen Markenamt im Markenregister registriert und hat die gleichen Rechte wie eine über das UK-Amt eingetragene Marke. Ihre Marke erhält zudem das gleiche Anmeldedatum wie die EU-Marke sowie die gleichen Prioritäts- und Senioritätsdaten.

Wichtig: Ihre britische Marke muss – unabhängig von Ihrer EU-Marke – beim UK-Markenamt verlängert werden. Sie erhalten zu Ihrer neuen, britischen Marke keine Markenurkunde. Alle Details zu Ihrer Marke können jedoch online über www.gov.uk eingesehen werden.

Fazit: Für EU-Markeninhaber ist der Brexit recht glimpflich ausgegangen, da keine Amtsgebühren für die Anmeldung einer separaten britischen Marke angefallen sind. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt, da künftig Verlängerungsgebühren sowohl beim EUIPO als auch beim britischen Markenamt anfallen.

Autorin: Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz, LL.M.