Angesagt: #Hashtag als Marke

Die Zahl der Hashtags, die als Marke angemeldet werden, steigt rasant.  Im Jahr 2017 wurden 2200 Hashtags angemeldet, darunter etwa #lovetravels von Marriot oder #gethanked von T-Mobile.

Führend bei den Anmeldungen sind – wie so oft – die USA mit 608 Anmeldungen, gefolgt von Brasilien und Indien. Deutschland belegt mit 69 Anmeldungen Platz 5.

Hashtags unterliegen natürlich den üblichen Voraussetzungen für den Markenschutz, sie müssen also in erster Linie unterscheidungsfähig sein. Beispiel: für #Telefonieren würde T-Mobile keine Marke eingetragen bekommen.

Fazit: Sollte Ihr Unternehmen bei Twitter und Co. vertreten sein, denken Sie auch in diesem Bereich an den Markenschutz, um einen Markenklau durch Wettbewerber zu vermeiden.

Autorin: Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz, LL.M.