Zahl als Markenname?

EuGH, Urteil  vom 10.3.2011, AZ: C‑51/10 P

Eine Zahl ist als Markenname zwar zulässig. Beschreibt die Zahl aber nur die Produkte, die mit dem Markennamen geschützt werden sollen, ist dieser Name unzulässig und wird nicht eingetragen. So entschied kürzlich der EuGH.

Der Fall: Ein polnisches Unternehmen wollte sich die Zahl 1000 als Markenname für Zeitschriften mit Kreuzworträtseln und Spielen beim Europäischen Markenamt (HABM) schützen lassen. Der EuGH befand, dass die Zahl 1000 auf den Inhalt der Zeitschriften verweisen könnte, indem es die Anzahl der Rätsel im Heft beziffert. Rein beschreibende Markennamen sind jedoch unzulässig, so der EuGH.

Fazit: Wie immer bei der Suche nach Markennamen – auch bei Zahlen – gilt: Kreativität zahlt sich aus!

Autorin: Rechtsanwältin Dr. Brigitte Lanz, LL.M.