EuG 30.9.2015, T-364/13
Die Bildmarke eines Kaimans für Bekleidungs- und Lederwaren kam dem Lacoste-Krokodil zu nahe und durfte nicht als Marke eingetragen werden. So entschied kürzlich das Europäische Gericht.
Der Bekleidungshersteller Kajman wollte folgende Wort-/Bildmarke beim HABM (EU-Markenamt) eintragen lassen:
Quelle Bild: aus o. g. Urteil
Lacoste legte hiergegen Widerspruch aus folgender Marke ein:
Quelle Bild: aus o. g. Urteil
Das Markenamt lehnte daraufhin die Eintragung wegen Verwechslungsgefahr mit dem Lacoste-Krokodil ab.
Die Klage von Kajman beim Europäischen Gericht hiergegen hatte keinen Erfolg. Auch wenn die Bilder Krokodil und Kaiman nur eine geringe bildliche Ähnlichkeit aufweisen, so sind sie sich doch begrifflich ähnlich, da beides Bilder von Reptilien aus der Familie der Krokodile sind. Die Öffentlichkeit könnte glauben, dass die Waren aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.
Fazit: Auch reine Bild-Logos können starke Marken für Ihre Produkte sein. Denken Sie daher stets auch an deren Eintragung!