Marke verletzt: THE DOG FACE

Der Markeninhaber von „THE NORTH FACE“ kann gegen den Vertrieb von Tierkleidung unter dem Zeichen „THE DOG FACE“ vorgehen.

Marken: Nutzungspflicht – sonst Verfall!

Marken müssen innerhalb von fünf Jahren genutzt werden. Die Marken „Schützenlisl“ wurden nun vom Landgericht München für verfallen erklärt, weil sie lediglich für Bewerbungen für ein Bierzelt beim Oktoberfest genutzt wurden.

Influencer: Alles Werbung?

Influencer müssen Tags nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn sie für diese Werbung bezahlt wurden. So entschied nun der BGH.